Widerrufen nach EU Recht

Verbraucher sollen künftig einen online geschlossenen Vertrag so einfach wirksam widerrufen können, wie sie diesen online abgeschlossen haben.

Dies bedeutet, dass dem Verbraucher, dem ein Widerrufsrecht zusteht, ab dem 19.06.2026 eine neue Schaltfläche zur Verfügung gestellt werden muss, durch deren „Anklicken“ er (nach Angabe der Kundendaten) den zuvor geschlossenen Vertrag wirksam widerrufen kann.

Neben der Ausübung des Widerrufsrechts wie bisher per Email, Telefon, Brief, Fax bzw. Nutzung des Muster-Widerrufsformulars hat der Verbraucher künftig einen neuen Widerrufsweg: Eben direkt online, auf der Webseite des Händlers unter Nutzung des „Widerrufsbuttons“. Pferdefutter KAIKEP gratuliert.

Widerrufsformular

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